Mo – Do 8.00 – 16.30 Uhr

Fr 7.00 – 13.00 Uhr

Vertrauen ist die Basis meiner Arbeit

Nur wenn die Steuerberatung von Vertrauen getragen ist, kann sie hochwertig und umfassend sein.

Das Verhältnis zwischen Steuerberater und Mandant soll von Vertrauen, dem Wahrnehmen der Person des Mandanten, seiner persönlichen Situation sowie von fachlich hochwertiger Beratung getragen werden.

Der Schlüssel dazu ist eine gute Kommunikation. Man muss sich verstehen und darf nicht aneinander vorbeireden. Ich lege allergrößten Wert auf das Wahrnehmen und Eingehen auf die Wünsche meiner Mandanten. Ich mache mir ein Bild von der persönlichen Situation des betreffenden Mandanten und stimme darauf mein Beratungskonzept und die Intensität meiner Hilfe ab.

Vertrauen ist die Basis meiner Arbeit

Nur wenn die Steuerberatung von Vertrauen getragen ist, kann sie hochwertig und umfassend sein.

Das Verhältnis zwischen Steuerberater und Mandant soll von Vertrauen, dem Wahrnehmen der Person des Mandanten, seiner persönlichen Situation sowie von fachlich hochwertiger Beratung getragen werden.

Der Schlüssel dazu ist eine gute Kommunikation. Man muss sich verstehen und darf nicht aneinander vorbeireden. Ich lege allergrößten Wert auf das Wahrnehmen und Eingehen auf die Wünsche meiner Mandanten. Ich mache mir ein Bild von der persönlichen Situation des betreffenden Mandanten und stimme darauf mein Beratungskonzept und die Intensität meiner Hilfe ab.

Der Mensch steht bei mir im Mittelpunkt

Leistungen

Ich biete Ihnen die gesamte Bandbreite der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung über Rechnungswesen und Lohnbuchführung bis hin zu Internationalem Steuerrecht. In meinem Mandantenkreis finden sich sowohl Privatpersonenen als auch Einzelunternehmen, sowie Personen- und Kapitalgesellschaften verschiedener Branchen.

Lernen Sie meine Leistungen hier näher kennen:

Jahresabschlüsse

Der Jahresabschluss stellt den rechnerischen Abschluss eines Geschäftsjahres dar, es wird also Gewinn und Verlust ermittelt. Das Pendant für Freie Berufe und kleine Gewerbetreibende nennt sich Einnahmen- Überschuss- Rechnung und erfüllt genau den gleichen Zweck.

Die Bilanz, also die Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden auf den Bilanzstichtag , ist ein wesentlicher Bestandteil des Jahresabschlusses. Die Fristen für diese Aufstellung sind je nach Unternehmensform gestaffelt und können von drei bis zu zwölf Monaten betragen.

Der Jahresabschluss ist eines der wichtigsten Dokumente für Sie als Unternehmer, denn er enthält alle ‚nackten‘ Tatsachen Ihres Unternehmens: Bilanz, Gewinn, Verlust – all das und noch vieles mehr wird im Jahresabschluss abgebildet.

Ihre Aufgabe ist es, mir die notwendigen Unterlagen zu liefern; und ich verwandle die Zahlen aus der Buchhaltung und Ihre Angaben dann in ein ‚rundes‘ Gesamtpaket.

Finanzbuchhaltung und Lohnbuchführung

Mein Büro erstellt für Sie eine qualitativ hochwertige Finanzhaltung- und Lohnbuchführung.

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung erfasst die Einnahmen und Ausgaben zwischen Betrieb und Aussenwelt. Damit dokumentiert sie die Veränderungen des Vermögens und der Schulden. Die Ergebnisse der Finanzbuchhaltung sind sogleich die Bemessungsgrundlage für die steuerlichen Verpflichtungen.

Wir erarbeiten gemeinsam die Aufgabenverteilung und halten fest, welche Arbeiten von ihnen selbst erledigt werden und welche Arbeiten durch mein Büro erfolgen. Die Finanzbuchhaltung ist vor allem aber die Basis für Ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen.

Lohnbuchführung

Mit der Lohnbuchführung werden Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mittarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Lohnkonten und zugleich die erforderlichen Anmeldungen und Beitragsnachweise erstellt und Datenübermittlungen an die entsprechenden Stellen vorgenommen.

Einkommensteuererklärungen

„Die Einkommensteuerpflicht beginnt mit der Vollendung der Geburt“

Jedermann, der in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist in Deutschland mit seinem gesamten Einkommen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und bis auf wenige Ausnahmen verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Es gilt das Welteinkommensprinzip.

Leider passt die Einkommensteuererklärung immer noch nicht auf einen Bierdeckel – obwohl uns dieses von den Politikern lange versprochen worden ist.

Ich helfe Ihnen bei der Einordnung Ihrer Einnahmen nach Einkommensarten, prüfe ob diese steuerpflichtig oder steuerfrei sind, ordne sie den sieben Einkommensarten, die das Einkommensteuergesetzt kennt, zu und berücksichtige dabei die Betriebsausgaben und Werbungskosten sowie Sonderausgaben und sonstige Abzüge und ermittle die richtige Einkommensteuer nebst Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Die Einkommensteuer ist eine Ertragssteuer, die lediglich die Erträge und nur in einigen Fällen die Entwicklung des Vermögens besteuert. Soweit steuerliche Gestaltungen und Optimierungen möglich sind, berate ich diese mit Ihnen.

Mit der fachkundig erstellten Einkommensteuererklärung erfahren Sie zu einem frühst möglichen Zeitpunkt, welche Steuerzahlungen auf Sie zukommen.

Betriebliche Steuererklärungen

Ein besonders wichtiger Bestandteil der betrieblichen Steuererklärung ist die „Einheitliche- und gesonderte Gewinnfeststellungserklärung“, die die Ergebnisse der Personengesellschaft für jeden einzelnen Gesellschafter feststellt und diese Anteile am Ergebnis dem jeweiligen Wohnsitzfinanzamt mitteilt. Häufig entstehen einem Gesellschafter Aufwendungen für seine Beteiligung, die er privat bezahlt. Diese sind unbedingt als Sonderbetriebsausgaben zu erklären, damit sie steuerlich nicht verloren gehen.

Für die nicht natürlichen Personen wie beispielsweise die GmbH oder AG muss eine Körperschaftsteuererklärung aufgestellt werden.

Die Grundlage für die Gewerbesteuer, die eine Gemeindesteuer ist, ist der Gewinn gemäß Einkommensteuergesetz. In der Gewerbesteuererklärung werden die im Gewerbesteuergesetz geregelten Hinzurechnungen und Kürzungen vorgenommen, um den sog. Gewerbesteuermessbetrag zu ermitteln. Dieser Messbetrag wird von den Gemeinden mit dem dort gültigen Gewerbesteuermessbetrag multipliziert. Als Ergebnis wird die Gewerbesteuer festgestellt.

Die Umsatzsteuererklärung zählt ebenfalls zu den betrieblichen Steuererklärungen. Der Umsatzsteuer unterliegen die Lieferungen und sonstigen Leistungen die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. In der Jahreserklärung werden die erzielten Umsätze eines Kalenderjahres erklärt.

Unterstützung bei Betriebsprüfungen

Das Finanzamt wie auch die Sozialversicherungen führen Betriebsprüfungen durch. Als erfahrene Fachfrau mit langer Berufserfahrung weiß ich, vorauf es bei diesen Prüfungen ankommt.

Ich widerspreche, wenn ein Prüfer unberechtigte Änderungen vornehmen möchte. Ich achte darauf, dass die Möglichkeiten, die die Abgabenordnung vorsieht, für Sie ausgeschöpft werden. Ich entlaste Sie, indem ich für Prüfungen mein Büro zur Verfügung stelle.

So sind Sie nicht allein gelassen mit dem Prüfer oder der Prüferin. Ihr Arbeits- und Zeitaufwand wird erheblich geschont.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Ein Schwerpunkt meiner Praxis ist die betriebswirtschaftliche Beratung.

Ich helfe Ihnen Ihre betrieblichen Ziele zu definieren und unterstütze Sie beim Entwickeln und Kontrollieren der Business- und Finanzpläne. Ich entwickle mit Ihnen Ihre wesentlichen Daten für Ihre Auftragskalkulation.

Wissen Sie wie hoch Ihre Fixkosten sind oder wie lange die Liquidität aufrecht erhalten werden kann, wenn ein wichtiger Kunde seine Zahlung hinaus zögert?

Ich stelle die von Ihrer Hausbank angeforderten Unterlagen zusammen und berate Sie damit Sie ein gutes „Rating“ erhalten und damit von günstigen Zinssätzen profitieren.

Akzeptieren Sie diese Fehler nicht, sondern gönnen Sie sich Beratung und sparen Sie somit teure Fehler!

Internationales Steuerrecht

Die Welt rückt näher zusammen – immer mehr grenzüberschreitende Sachverhalte sind steuerrechtlich zu beurteilen.

Deutschland hat mir vielen Ländern der Erde Doppelbesteuerungsabkommen – kurz DBA – abgeschlossen. Diese Abkommen sollen die doppelte Besteuerung der gleichen Einkünfte in verschiedenen Ländern vermeiden.

Mit jedem Land mit dem ein solches Abkommen besteht hat Deutschland gesondert verhandelt – das ist der Grund warum viele Abkommen nur auf den ersten Blick ähnlich sind, aber in Detailfragen zu ganz anderen Ergebnissen kommen.

Ich helfe Ihnen gerne das entsprechende DBA für Ihre Einkünfte aus dem Ausland zu prüfen und arbeite für Sie aus, welches Land das Besteuerungsrecht hat und mit welcher Methode die Doppelbesteuerung in Ihrem Fall vermieden wird.

Rentenbesteuerung

Mit dem Alterseinkünftegesetz, dass seit dem Jahr 2005 gilt, ist die Besteuerung der Renten neu geregelt worden. Dabei hat der Gesetzgeber die Renten in zwei große Gruppen eingeteilt: zum einen die Gruppe der gesetzlichen Renten und zum zweiten die Gruppe der privaten Renten.

Die neu beginnenden gesetzlichen Renten werden bis zum Jahr 2040 voll einkommensteuerpflichtig sein. In jährlichen Schritten von 2% und ab 2011 von 1% erhöht sich der steuerpflichtige Anteil der neuen Rente.

Die Basis für die Ermittlung des steuerfrei bleibenden Teils ist immer das Jahr des Rentenbeginns. Der einmal festgestellte steuerfrei bleibende Betrag ist für die Laufzeit der Rente maßgeblich.

Die große Gruppe der privaten Renten wird nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. In einzelnen Fällen kann auch eine volle Besteuerung greifen. Hier ist genau zu prüfen, nach welchem Modell die Rentenversorgung aufgebaut worden ist. Hilfreich für die steuerrechtliche Beurteilung ist die Bescheinigung der Rentenstelle in der die steuerpflichtigen Rententeile bescheinigt werden.

Rentenbezieher, die keine Einkommensteuererklärung einreichen, werden zunehmend als Steuerhinterzieher verfolgt.

Auch wenn Sie meinen, dass eine Einkommensteuererklärung für Sie gar nicht in Frage kommen kann, sollten Sie doch vorsorglich alle Belege (insbesondere Arzt- Apothekerkosten) aufbewahren, damit diese Aufwendungen steuerlich nicht verloren gehen.

Ich helfe Ihnen bei der Ermittlung des einkommensteuerpflichtigen Rententeils und errechne die fällige Einkommensteuer. Soweit eine Steuer von EUR 0,00 entsteht beantrage ich für Sie die Befreiung von der Abgabe der Einkommensteuererklärung.

Gemeinsam für Ihren Erfolg!

Unternehmen

Die Steuerberaterin Petra Sabrowski wird unterstützt durch ein Team von serviceorientierten Mitarbeiterinnen, die bereits seit vielen Jahren im Bereich der Buchhaltung und des Steuerwesens tätig sind. Durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildung hält sich unser Team steuerlich und technisch stets auf dem neuesten Stand.

Neben der fachlichen Qualifikation ist der persönliche, freundliche Umgang mit den Mandanten für uns selbstverständlich.

Der entscheidende Faktor für die Qualität unserer Arbeit ist ein gutes Arbeitsklima. Denn nur in einer von Wertschätzung und gegenseitigem Respekt geprägten Atmosphäre können wir für Sie die optimalsten Ergebnisse erzielen.

Petra Sabrowski

Petra Christine Sabrowski

Steuerberaterin

Im steuerberatenden Beruf bin ich schon gut 35 Jahre tätig. Als gelernte Steuerfachangestellte bin ich gestartet und habe mich zur Bilanzbuchhalterin weitergebildet. Dann kamen meine beiden Töchter – das war erst einmal wichtiger.

Dennoch blieb der Wunsch nach mehr. So habe ich im Herbst 2005 die Ausbildung zur Steuerberaterin begonnen.

Im Januar 2007 konnte ich den letzten Teil der Prüfungen in Hamburg erfolgreich ablegen. Seit dem 01. März 2007 habe ich meine eigene Steuerkanzlei eröffnet.

Steuerberatung team britta blank

Britta Blank

Steuerfachangestellte

Steuerberatung team sabine juschus

Sabine Juschus

Buchhalterin

Steuerberaterin Petra Sarbowsk Team 3

Elena Sabrowski

Steuerfachangestellte

Service

Hier finden Sie Informationen über unsere Service-Leistungen, Formulare zum Download sowie aktuelle Beiträge rund das Thema „Steuern“.

Der „Steuer-Dschungel“

Stapeln sich bei Ihnen die unsortierten Belege und Rechnungen auf dem Schreibtisch? Bekommen Sie Herzklopfen beim Öffnen der Post vom Finanzamt?
Fühlen Sie sich eingeschüchtert von Begriffen wie “Einheitlich und gesonderte Gewinnfeststellungserklärung” oder “Digitale Betriebsprüfung”?

Existenzgründer GeesthachtWenn auch Sie, was die Steuern betrifft, von chronischer “Aufschieberitis” befallen sind, dann unterstütze ich Sie dabei, den inneren Schweinehund zu besiegen und endlich loszulegen. Lassen Sie sich von meiner Freude an der Arbeit anstecken. Schnell werden Sie merken, dass die vermeintlich unangenehmen Arbeiten gar nicht so unangenehm sind, dienen Sie doch einer mehr als guten Sache: Mehr Entspannung und Leichtigkeit in Ihren Arbeitsalltag zu integrieren.

Auch wenn wir das komplexeste Steuersystem der Welt haben, so kochen die Leute im Finanzamt ihren Kaffee mit demselben Wasser wie Sie.

Existenzgründer GeesthachtIch arbeite mit sehr viel Freude und Spaß an meinen Aufgaben und liebe es, mit vielen ganz unterschiedlichen Menschen arbeiten zu dürfen. Diese Fähigkeit führt dazu, dass sich meine Mandanten bei mir aufgehoben fühlen. Ich zeige Ihnen, dass Steuern auch Spaß machen können und die Ergebnisse meiner Arbeit nicht nur für das Finanzamt zu verwerten sind, sondern auch im Alltag Hilfestellungen geben.

Ich lade Sie herzlich ein, mich und mein Büro kennen zu lernen.

Kontakt

Petra Chr.Sabrowski

Im Pappelwäldchen 6
2.Stock
21502 Geesthacht

Parkplätze direkt vor dem Büro
Anfahrt über Ecke Steinstraße/Elbstraße